AGB 

 

§ X – Leistungsumfang beim Austausch von Heizungsanlagen (Pauschalaufträge)

(1) Vertragsgegenstand
Der Pauschalauftrag umfasst den Austausch der bestehenden Heizungsanlage einschließlich aller hierfür notwendigen Neben-, Vor- und Nacharbeiten zur Herstellung einer funktionsfähigen, betriebsbereiten und abnahmefähigen Anlage. Die Leistungen werden durch einen eingetragenen Meisterbetrieb ausgeführt.

(2) Umfang der Pauschalleistung
Im Pauschalpreis enthalten sind ausschließlich Arbeiten, die zwingend erforderlich sind, um die neue Heizungsanlage ordnungsgemäß anzuschließen und in Betrieb zu nehmen. Dazu gehören insbesondere:

Demontage der Altanlage,

Lieferung und Montage der neuen Anlage gemäß Angebot,

Anschluss an die vorhandene Installationsstruktur, soweit ohne Modifikation möglich,

Inbetriebnahme und Funktionsprüfung,

bauliche Nebenarbeiten, die unmittelbar zur Inbetriebnahme erforderlich sind.

(3) Nicht enthaltene Leistungen / Ausschlüsse
Vom Pauschalauftrag ausdrücklich nicht umfasst sind:

Reparaturen, Modifikationen, Verbesserungen oder Erweiterungen an der bestehenden Heizungs-, Rohr- oder Gebäudetechnik,

Austausch oder Erneuerung defekter, veralteter oder inkompatibler Leitungen, Pumpen, Ventile, Heizkörper oder sonstiger Systemkomponenten,

Beseitigung von Altbestandsmängeln oder Funktionsstörungen, die nicht durch die neue Anlage verursacht werden,

Arbeiten, die über den technisch erforderlichen Mindestumfang des Austauschs hinausgehen,

bauliche Maßnahmen außerhalb des Heizungsraumes, sofern nicht zwingend erforderlich.

(4) Mehrleistungen / zusätzliche Kosten
Erweisen sich während der Ausführung Arbeiten als notwendig, die nicht Bestandteil des Pauschalauftrags sind, werden diese dem Auftraggeber vor Ausführung angezeigt. Sie werden nur nach gesonderter schriftlicher Beauftragung und auf Basis des gültigen Preisverzeichnisses ausgeführt.

(5) Gewährleistung
Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf die neu gelieferten und montierten Komponenten sowie die damit verbundenen Montageleistungen. Für Mängel oder Störungen, die auf dem Altbestand oder nicht beauftragten Systemteilen beruhen, wird keine Gewähr übernommen.

 

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